Christine Heimpel

Die sta­tio­nä­re Gesund­heits­ver­sor­gung im Boden­see­kreis steht an einem ent­schei­den­den Punkt. Die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on des Medi­zin­Cam­pus Boden­see (MCB) ist das Ergeb­nis einer lan­gen Ent­wick­lung: Über Jahr­zehn­te wur­de das Kran­ken­haus in Fried­richs­ha­fen sub­si­di­är für den Land­kreis betrie­ben – eine Auf­ga­be, die die Stadt inzwi­schen finan­zi­ell nicht mehr stem­men kann. Damit obliegt laut Lan­des­kran­ken­haus­ge­setz die Ver­ant­wor­tung beim Kreis, für eine funk­tio­nie­ren­de Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung zu sor­gen. Die lau­fen­de Plan­in­sol­venz des MCB macht deut­lich, wie drin­gend trag­fä­hi­ge und zukunfts­fes­te Lösun­gen gebraucht werden.

Aktu­ell wer­den – ver­ständ­li­cher­wei­se ver­trau­lich – zwei Wege geprüft: die Über­nah­me durch einen pri­va­ten Trä­ger oder ein Zusam­men­schluss mit dem eben­falls kom­mu­nal geführ­ten Ober­schwa­ben­kli­nik-Ver­bund (OSK) in Ravens­burg. Als Kreis­rat der Grü­nen set­ze ich mich klar dafür ein, dass die sta­tio­nä­re Gesund­heits­ver­sor­gung auch künf­tig in kom­mu­na­ler Ver­ant­wor­tung bleibt und gemein­sam wei­ter­ent­wi­ckelt wird.

Ein zen­tra­ler Grund für die heu­ti­gen Defi­zi­te liegt auch in den bestehen­den Struk­tu­ren. Über Jah­re hin­weg stan­den der MCB und die OSK in einem Wett­be­werb zuein­an­der – um Fach­per­so­nal, um medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen und um Fall­zah­len. Zwei kom­mu­na­le Häu­ser in zwei Land­krei­sen mit jeweils rund 250.000 Einwohner*innen, die par­al­lel ver­su­chen, ähn­li­che Ver­sor­gungs­an­ge­bo­te vor­zu­hal­ten, schwä­chen sich gegen­sei­tig. Die­ser Wett­be­werb ist weder wirt­schaft­lich sinn­voll noch gesund­heits­po­li­tisch klug.

Hin­zu kommt eine beson­de­re geo­gra­fi­sche Situa­ti­on: Das Ein­zugs­ge­biet des Kran­ken­hau­ses in Fried­richs­ha­fen ist durch den Boden­see fak­tisch auf etwa 180 Grad begrenzt. Anders als Kli­ni­ken im Hin­ter­land kann der MCB sein Ver­sor­gungs­ge­biet nicht aus­wei­ten. Die­se struk­tu­rel­len Rah­men­be­din­gun­gen las­sen sich nicht „weg­op­ti­mie­ren“ – sie erfor­dern Koope­ra­ti­on statt Konkurrenz.

Nur in einem Zusam­men­schluss kann eine trag­fä­hi­ge Struk­tur ent­ste­hen: mit klar abge­stimm­ten Schwer­punk­ten, einer sinn­vol­len Auf­ga­ben­ver­tei­lung zwi­schen den Stand­or­ten und einer gemein­sa­men Stra­te­gie für Per­so­nal­ge­win­nung, Inves­ti­tio­nen und medi­zi­ni­sche Qua­li­tät. Ein kom­mu­na­ler Kli­nik­ver­bund ermög­licht genau das – ohne den Druck, kurz­fris­ti­ge Ren­dit­ein­ter­es­sen bedie­nen zu müssen.

In der Debat­te wird häu­fig auf Län­der wie Däne­mark oder die Nie­der­lan­de ver­wie­sen, die mit weni­ger finan­zi­el­len Mit­teln bes­se­re gesund­heit­li­che Ergeb­nis­se erzie­len. Die­se Ver­glei­che sind wich­tig – sie müs­sen aber rich­tig ein­ge­ord­net wer­den. In Däne­mark etwa ist die gesund­heit­li­che Grund­ver­sor­gung steu­er­fi­nan­ziert orga­ni­siert, ohne die Zwi­schen­schal­tung von Kran­ken­kas­sen. Jede Bür­ge­rin und jeder Bür­ger hat direk­ten Zugang zu den not­wen­di­gen Leis­tun­gen. Vor allem aber wur­de die Kran­ken­haus­land­schaft dort poli­tisch gesteu­ert, lang­fris­tig geplant und kom­mu­nal ver­ant­wor­tet. Effi­zi­enz ent­stand nicht durch Pri­va­ti­sie­rung, son­dern durch kla­re Zustän­dig­kei­ten, Koope­ra­ti­on und öffent­li­che Verantwortung.

Genau dar­aus lässt sich für unse­re Regi­on ler­nen: Wenn wir Struk­tu­ren kon­zen­trie­ren, dann muss das ein­ge­bet­tet sein in ein Gesamt­kon­zept der Ver­sor­gung. Dazu gehört zwin­gend auch die ambu­lan­te Ver­sor­gung. Zwar ist sie for­mal kei­ne ori­gi­nä­re Auf­ga­be des Land­krei­ses, fak­tisch aber eng mit der Kran­ken­haus­pla­nung ver­bun­den. Wenn sta­tio­nä­re Leis­tun­gen gebün­delt wer­den, ent­ste­hen län­ge­re Wege – und die­se haben unmit­tel­ba­re Aus­wir­kun­gen auf Patient*innen, Ange­hö­ri­ge und Beschäftigte.

Des­halb müs­sen Gesund­heits­pla­nung, ambu­lan­te Ange­bo­te und öffent­li­cher Per­so­nen­nah­ver­kehr zusam­men­ge­dacht wer­den. Gute Ver­sor­gung heißt auch: erreich­bar zu sein – unab­hän­gig von Auto, Ein­kom­men oder Wohn­ort. Das ist eine klas­si­sche Fra­ge von Gerech­tig­keit und Daseinsvorsorge.

Pri­va­te Kli­nik­trä­ger han­deln – legi­tim – nach betriebs­wirt­schaft­li­chen Kri­te­ri­en. Sie sind ihren Eigentümer*innen ver­pflich­tet, nicht dem Gemein­wohl. Bun­des­weit zeigt sich, dass dies häu­fig zu einer Kon­zen­tra­ti­on auf lukra­ti­ve Leis­tun­gen führt, wäh­rend weni­ger pro­fi­ta­ble, aber gesell­schaft­lich unver­zicht­ba­re Berei­che unter Druck gera­ten. Für einen Flä­chen­kreis wie den Boden­see­kreis wäre das ein hohes Risiko.

Mir ist bewusst, dass es in die­ser Situa­ti­on kei­ne ein­fa­chen Lösun­gen gibt. Aber gera­de des­halb hal­te ich es für rich­tig, jetzt eine kla­re Leit­plan­ke zu set­zen: Die sta­tio­nä­re Gesund­heits­ver­sor­gung im Boden­see­kreis kann nur gemein­sam, koor­di­niert und in öffent­li­cher Ver­ant­wor­tung dau­er­haft gesi­chert wer­den. Dafür wer­de ich mich einsetzen.

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