Für Inklusion und Teilhabe.

Aus­gren­zung trifft ver­schie­de­ne Bevöl­ke­rungs­grup­pen. Nicht nur Men­schen mit einer Beein­träch­ti­gung, son­dern auch ande­re Grup­pie­run­gen, wie bei­spiels­wei­se Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men oder einem bestimm­ten eth­ni­schen Hin­ter­grund sind davon betrof­fen. Wäh­rend ein Aus­schluss von der Teil­ha­be am Arbeits­le­ben Men­schen offen­sicht­lich ihrer exis­ten­zi­el­len Lebens­grund­la­gen (z.B. die Mie­te kann nicht mehr bezahlt wer­den) beraubt, trifft uns der Aus­schluss von der sozia­len Teil­ha­be eben­so exis­ten­zi­ell, da dies ein zutiefst mensch­li­ches Grund­be­dürf­nis verletzt.

Jedes Kind hat das Recht auf Bil­dung und Teil­ha­be am Leben in der Gesell­schaft. Der Früh­för­de­rungvon Kin­dern mit beson­de­rem För­der­be­darf sowie der früh­kind­li­chen Bil­dung, z.B. für Kin­der aus bil­dungs­fer­nen Fami­li­en, kommt dabei eine zen­tra­le Bedeu­tung zu. Sie ist die Grund­la­ge für eine opti­ma­le kogni­ti­ve, moto­ri­sche und sozi­al-emo­tio­na­le Ent­wick­lung des Kin­des und letzt­lich eine hand­lungs­fä­hi­ge und selbst­be­stimm­te Per­sön­lich­keit. Wir machen uns stark dafür, dass Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen ‚vor Ort‘ sind und ent­spre­chend geschul­tes Fach­per­so­nal vorhalten.

Men­schen mit einer Beein­träch­ti­gung haben trotz glei­cher Qua­li­fi­ka­ti­on immer noch kaum eine Chan­ce, auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt, son­dern arbei­ten über­wie­gend in Werk­stät­ten für Men­schen mit Behin­de­rung (WfMB). Auch im Boden­see­kreis ent­schei­den sich noch immer zu vie­le Unter­neh­men für die sog. Aus­gleichs­ab­ga­be. Dabei ist eine vielfältige/​diverse Arbeitnehmer*innenschaft nach­weis­lich für Unter­neh­men ein Gewinn. Durch die täg­li­che Zusam­men­ar­beit von Mitarbeiter*innen mit und ohne Behin­de­rung wach­sen Sozi­al­kom­pe­tenz und eine offe­ne Unter­neh­mens- und Ver­wal­tungs­kul­tur. Außer­dem hat der Gesetz­ge­ber mit dem refor­mier­ten Bun­des­teil­ha­be­ge­setz (BTHG) viel­fäl­ti­ge neue Mög­lich­kei­ten geschaf­fen, die es den Unter­neh­men leich­ter ermög­li­chen soll­ten, Men­schen mit einer Behin­de­rung zu beschäf­ti­gen (z.B. das Bud­get für Arbeit). 

Eine Kom­mu­nal­ver­wal­tung, die Men­schen mit Behin­de­rung beschäf­tigt, ist ein Vor­bild für das gesam­te Mit­ein­an­der und ande­re Arbeitgeber*innen in der Regi­on. Wir for­dern daher ein akti­ves Ein­stel­lungs­ma­nage­ment für unse­re Kreis­ver­wal­tung, um gezielt Men­schen mit Behin­de­rung zu gewin­nen und zu för­dern. Für unse­ren Land­kreis, der die lau­fen­den Kos­ten einer Werk­statt für Men­schen mit Behin­de­rung trägt, kann jede Arbeit auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt dar­über hin­aus eine finan­zi­el­le Ent­las­tung bedeuten.

Ziel von Bewusst­seins­bil­dung ist es, die Gesell­schaft nach­hal­tig für Men­schen zu sen­si­bi­li­sie­ren, die von der gesell­schaft­li­chen Teil­ha­be aus­ge­schlos­sen wer­den, die Aner­ken­nung ihrer Rech­te und ihrer Wür­de zu för­dern und die gesell­schaft­li­che Bedeu­tung der Inklu­si­on her­vor­zu­he­ben. Zu den Maß­nah­men zur Bewusst­seins­bil­dung gehört zum Bei­spiel Öffent­lich­keits­ar­beit. Wir möch­ten des­halb, dass der Land­kreis Ver­an­stal­tun­gen zur Bewusst­seins­bil­dung unter­stützt sowie eine ange­mes­se­ne media­le Dar­stel­lung initi­iert und fördert.

Neben einer sinn­vol­len und wert­stif­ten­den Arbeit ist eine ange­mes­se­ne Woh­nung ein grund­le­gen­des Bedürf­nis. Indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se ange­pass­te Wohn­an­ge­bo­te sind des­halb zu för­dern. Eben­so ist die Teil­ha­be am Leben in der Gemein­schaft und an kul­tu­rel­len Ange­bo­ten sicher zu stellen.

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